Allergenkennzeichnung

Die Allergenkennzeichnung ist eine EU-Richtlinie zur Angabe der in Lebensmitteln enthaltenen Zutaten. Die meisten Lebensmittelallergien (ca. 90%) werden durch 12 Allergene ausgelöst, die auf Handels- und Großverbraucherpackungen, unabhängig von ihrer Menge aufgelistet sein müssen. Ebenso müssen alle Einzelbestandteile von zusammengesetzten Zutaten genannt werden.

Zu den 12 Allergenen zählen

  • Glutenhaltige Getreide
  • Fisch
  • Krebstiere (Krusten- und Schalentiere)
  • Eier
  • Erdnüsse
  • Soja
  • Milch- und Laktosehaltige Produkte
  • Schalenfrüchte
  • Sellerie
  • Senf
  • Sesam-Samen
  • Schwefeldioxid bzw. Sulfite ab 10 Milligramm pro Kilogramm oder Liter

Die Kennzeichnung muss im Produktnamen (z.B. Milchschokolade), in der Zutatenliste (z.B. Lecithin aus Ei) oder durch einen gesonderten Hinweis (z.B. bei Wein: enthält Schwefel/ Sulfite) aufgeführt werden. Die Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung ist von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen, da das Küchenpersonal gezielt zu enthaltenen Allergenen befragt werden kann.

 


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