Konzession

Erlaubnis für den Betrieb eines gastronomischen Gewerbes: Die Existenzgründung im Gaststättengewerbe ist erlaubnispflichtig. Vor der üblichen Gewerbeanmeldung muss eine Konzession erworben werden.

Voraussetzungen dafür sind der Nachweis über:

  • Persönliche Eignung
  • Fachliche Eignung
  • Eignung der Betriebsräume.

 


Über dieses Glossar

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