Konzession
Erlaubnis für den Betrieb eines gastronomischen Gewerbes: Die Existenzgründung im Gaststättengewerbe ist erlaubnispflichtig. Vor der üblichen Gewerbeanmeldung muss eine Konzession erworben werden.
Voraussetzungen dafür sind der Nachweis über:
- Persönliche Eignung
- Fachliche Eignung
- Eignung der Betriebsräume.
Über dieses Glossar
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