Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)

Bundeseinheitliche Regelung der Hygienevorschriften für lebensmittelherstellende, -behandelnde und -inverkehrbringende Betriebe: In der LMHV sind hygienische Mindestanforderungen im Umgang mit Lebensmitteln festgelegt. Wichtigster Bestandteil ist die Gewährleistung eines betrieblichen Eigenkontrollsystems in Anlehnung an HACCP, um mögliche Gesundheitsgefahren, z.B. Lebensmittelinfektionen und -vergiftungen, zu vermeiden. Zudem müssen laut der LMHV alle Mitarbeiter in Fragen der Lebensmittelhygiene geschult werden.

 


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