Milcherzeugnis-Verordnung (MilchErzV)

Die Milcherzeugnis-Verordnung enthält Vorschriften zum gewerbsmäßigen Herstellen und Inverkehrbringen von Milcherzeugnissen (Produkte auf Milchbasis). Demnach müssen bspw. alle Milcherzeugnisse wärmebehandelt oder bei den meisten Produkten Angaben über den Fettgehalt gemacht werden.

Die Verordnung unterteilt Milcherzeugnisse in 15 Gruppen, z.B.:

  • Joghurterzeugnisse
  • Sahneerzeugnisse
  • Kefirerzeugnisse
  • Buttermilcherzeugnisse
  • Molkenmilcherzeugnisse u.s.w.

 


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