Rückverfolgbarkeit
Die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln ist im Lebensmittelrecht durch die EU-Basisverordnung verankert. Sie dient der Nachvollziehbarkeit des Warenflusses über sämtliche Verarbeitungsstufen und gewährleistet somit die Lebensmittelsicherheit. Augrund immer komplexerer Warenströme sind Lebensmittelunternehmen verpflichtet, alle Warenein- und -ausgänge mit den dazugehörigen Lieferanten bzw. Abnehmern zu dokumentieren, um die Informationen Kontroll-Behörden auf Verlangen zur Verfügung stellen zu können. Im Falle eines Rückrufs erleichtert die Rückverfolgbarkeit zudem die gezielte Rücknahme von Lebensmitteln.
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