Sachbezugswert

Neben Entgelt kann ein Arbeitnehmer auch Sachbezüge vom Arbeitgeber erhalten, beispielsweise in Form von unentgeltlicher oder verbilligter Verpflegung im Mitarbeiter-Restaurant. Sachbezüge gehören laut Sachbezugsverordnung zum Arbeitsentgelt und sind zu versteuern. Welchen Wert verschiedene Arten von Sachbezügen haben, wird jährlich durch die Finanzbehörden neu festgelegt. Liegt beispielsweise der Verkaufspreis eines Mittagessens unterhalb des festgelegten Sachbezugswertes, so ist die Differenz zwischen Verkaufspreis und Sachbezugswert zu versteuern. Die Finanzämter erlauben die Individualversteuerung oder die Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber. Ferner wird die Ermittlung von Durchschnittswerten akzeptiert.

 


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