Verbrauchsdatum

Bei mikrobiologisch leicht verderblichen Lebensmitteln muss anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatums (MDH) das Verbrauchsdatum gut sichtbar auf der Verpackung angegeben werden („zu verbrauchen bis“). Es zeigt an, bis wann das Produkt verzehrt werden sollte, und gilt nur für original verschlossene Packungen. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums dürfen Lebensmittel aufgrund gesundheitlicher Gefahren für den Verbraucher nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Beispiele für Produkte, bei denen das Verbrauchsdatum gilt, sind rohes Hackfleisch, Fisch und Geflügelfleisch.

 


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