Wahlleistungen
Wahlleistungen sind auf individuelle Patientenbedürfnisse zugeschnittene Zusatzleistungen, die über den allgemeinen Krankenhausstandard hinaus gehen.
Man unterscheidet zwischen:
- Ärztlichen Wahlleistungen: z.B. Behandlung durch den Chefarzt
- Nichtärztlichen Wahlleistungen: z.B. Ein- oder Zweibettzimmer, besondere Zimmereinrichtungen (Telefon, Fernsehen), Auswahlmenüs (Gourmet-Service)
Wahlleistungen können von jedem Patienten in Anspruch genommen werden: Entweder müssen die Kosten vom Patienten selbst oder von dessen privater Krankenversicherung übernommen werden.
Über dieses Glossar
Dieses Glossar ist ein Angebot von Dussmann Service, dem weltweit größten privaten Multidienstleister. Dussmann Service bietet Integriertes Gebäudemanagement, Technisches Management, Catering (z.B. für Krankenhäuser, Senioreneinrichtungen, Kindergärten, Schulen und Universitäten), Sicherheit & Feuerwehr, Empfangsdienste, Gebäudereinigung, Fahrzeugaufbereitung, Kaufmännisches Management und Energiemanagement für Unternehmen und Institutionen aus den Bereichen Industrie- und Verwaltungsmarkt sowie Sozial- und Gesundheitsmarkt an.
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