Wahlleistungen
Wahlleistungen sind auf individuelle Patientenbedürfnisse zugeschnittene Zusatzleistungen, die über den allgemeinen Krankenhausstandard hinaus gehen.
Man unterscheidet zwischen:
- Ärztlichen Wahlleistungen: z.B. Behandlung durch den Chefarzt
- Nichtärztlichen Wahlleistungen: z.B. Ein- oder Zweibettzimmer, besondere Zimmereinrichtungen (Telefon, Fernsehen), Auswahlmenüs (Gourmet-Service)
Wahlleistungen können von jedem Patienten in Anspruch genommen werden: Entweder müssen die Kosten vom Patienten selbst oder von dessen privater Krankenversicherung übernommen werden.
Über dieses Glossar
Dieses Glossar ist ein Angebot von Dussmann-Service, dem weltweit größten privaten Multidienstleister. Dussmann-Service bietet Integriertes Gebäudemanagement, Technisches Management, Catering (z.B. für Krankenhäuser, Senioreneinrichtungen, Kindergärten, Schulen und Universitäten), Sicherheit & Feuerwehr, Empfangsdienste, Gebäudereinigung, Fahrzeugaufbereitung, Kaufmännisches Management und Energiemanagement für Unternehmen und Institutionen aus den Bereichen Business & Industry sowie Social & Care an.
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