Zusatzstoff-Kennzeichnung

Zusatzstoffe in Lebensmitteln müssen bei der Abgabe an den Verbraucher gekennzeichnet werden. Bei verpackten Produkten müssen sie in der Zutatenliste mit der Funktionsklasse (z.B. Antioxidationsmittel, Konservierungsmittel) und der zugehörigen E-Nummer oder dem Namen aufgeführt werden. In der Gastronomie wird in Speisekarten mit Fußnoten und festgelegten Formulierungen (z.B. „geschwefelt“, „mit Farbstoff“) auf Zusatzstoffe hingewiesen, genauere Angaben werden hier nicht verlangt.

 


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