Zusatzstoffzulassungs-Verordnung (ZZulV)
Die Zusatzstoffzulassungs-Verordnung (ZZuIV) beinhaltet Voschriften zur Verwendung von Zusatzstoffen beim gewerbsmäßigen Herstellen und Behandeln von Lebensmitteln. Vor der Zulassung werden Zusatzstoffe auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit untersucht, des Weiteren muss der Nutzen gerechtfertigt sein. Zudem sind in der ZZuIV Höchstmengen für Zusatzstoffe und deren Kennzeichnung bei der Abgabe an den Verbraucher festgelegt (z.B. „mit Antioxidationsmittel“, „mit Konservierungsstoffen“, „geschwärzt“).
Über dieses Glossar
Dieses Glossar ist ein Angebot von Dussmann Service, dem weltweit größten privaten Multidienstleister. Dussmann Service bietet Integriertes Gebäudemanagement, Technisches Management, Catering (z.B. für Krankenhäuser, Senioreneinrichtungen, Kindergärten, Schulen und Universitäten), Sicherheit & Feuerwehr, Empfangsdienste, Gebäudereinigung, Fahrzeugaufbereitung, Kaufmännisches Management und Energiemanagement für Unternehmen und Institutionen aus den Bereichen Industrie- und Verwaltungsmarkt sowie Sozial- und Gesundheitsmarkt an.
Dussmann Service ist international mit vielen Standorten vertreten. In der Hauptverwaltung in Berlin stehen Ansprechpartner für Ihre Anfragen zur Verfügung. Dussmann Service ist ebenso wie Kursana, Dussmann Office und Dussmann das KulturKaufhaus ein Tochterunternehmen der Dussmann Gruppe.

