Zusatzstoffzulassungs-Verordnung (ZZulV)
Die Zusatzstoffzulassungs-Verordnung (ZZuIV) beinhaltet Voschriften zur Verwendung von Zusatzstoffen beim gewerbsmäßigen Herstellen und Behandeln von Lebensmitteln. Vor der Zulassung werden Zusatzstoffe auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit untersucht, des Weiteren muss der Nutzen gerechtfertigt sein. Zudem sind in der ZZuIV Höchstmengen für Zusatzstoffe und deren Kennzeichnung bei der Abgabe an den Verbraucher festgelegt (z.B. „mit Antioxidationsmittel“, „mit Konservierungsstoffen“, „geschwärzt“).
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